Nutzungsbedingungen

Mit dem Unterschreiben des Übergabeformulars bei Abholung der LaRas erklärst du dich mit den Nutzungsbedingungen und deren Einhaltung einverstanden. Bitte lies sie sie dir deshalb vorher gründlich durch.

Nutzungsbedingungen für die Lastenräder von „LaRa-Lastenrad Ratingen“

(Stand: 25.05.2021)

§ 1 Allgemeines

  1. Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe von Lastenrädern (im Weiteren „Gegenstand“) über die Plattform „LaRa Lastenräder“ (im Weiteren „Anbieterin“) an registrierte Nutzer:innen (im Weiteren Nutzerin). Hier drin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt.
  2. Mit der Inanspruchnahme der Leihe den LaRa Lastenrädern auf der Website https://lara.ratingen-nachhaltig.de erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Nutzungsbedingungen einverstanden.
  3. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich, sofern diese vorab schriftlich (ausdrücklich inklusive via E-Mail-Verkehr) vereinbart wurden.
  4. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die Nutzerin darf das Lastenrad nur zum vertragsgemäßen Gebrauch nutzen.
  5. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet, genutzt und nur anonymisiert im Rahmen eines jährlichen Abschlussberichtes an die Stadt Ratingen weitergegeben.

§ 2 Registrierung

  1. Die Registrierung erfolgt einmalig auf der Homepage der Anbieterin. Entleiher kann  nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.
  2. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen.
  3. Die Registrierung ist erfolgreich abgeschlossen, sobald die Nutzerin ihr/sein persönliches Kundenkennwort („Passwort“) via Mail erhalten hat. Die Nutzerin hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Passwort vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt ist. Die Nutzerin ist verpflichtet, die Anbieterin unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung seines Passwortes bekannt werden. Falls diese Informationspflicht nicht wahrgenommen wird, ist die Nutzerin für alle Kosten und Schäden, die der Anbieterin aus diesen Zuwiderhandlungen entstehen, verantwortlich und haftbar. Eine Weitergabe des Passwortes an Dritte ist untersagt.
  4. Reservierungszeiten sind einzuhalten und nicht zu überschreiten, andernfalls behält sich die Anbieterin den Ausschluss des Entleihers von der Entleihe vor. Sollte die Nutzerin das Fahrrad zu Beginn der Reservierung eines anderen Entleihers noch in Nutzung haben, so wird die Nutzerin zur Rückgabe aufgefordert.
  5. Durch die Registrierung schließt die Nutzerin einen Fernabsatzvertrag mit der Anbieterin entsprechend § 312 b, 312, und 312 (d) BGB ab. Es gelten die entsprechenden Belehrungen zur Definition, den Informationspflichten und zum Widerruf.

 

§ 3 Buchung

  1. Eine Buchung ist nur mit Vorabreservierung möglich. Eine Buchung wird erst mit der Buchungsbestätigung der Anbieterin wirksam. Die Vorabreservierung erfolgt online auf der Homepage https://lara.ratingen-nachhaltig.de der Anbieterin.
  2. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen Dritter sind nicht zulässig.
  3. Die Nutzung eines Fahrrades ohne vorherige Reservierung ist als Diebstahl, möglicherweise in einem besonders schweren Fall, oder als unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs oder als Unterschlagung strafbar. Die Anbieterin behält sich vor, Strafanzeige zu stellen.
  4. Die Nutzung eines Fahrrades beschränkt sich auf maximal vier aufeinander folgende Tage. 
  5. Buchungen können jederzeit storniert werden.
  6. Buchungsänderungen sind nicht zulässig. Im Falle einer gewünschten Änderung muss die Buchung storniert werden und im Anschluss eine neue Reservierung beantragt werden.
  7. Die Nutzerin darf das Lastenrad nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist nach Buchungsbeginn nicht möglich.
  8. 3.8 Aufgrund der hohen Nachfrage wird die maximale Buchungsdauer aller Räder zusammen pro Haushalt für die Saison von Anfang April bis Ende Oktober jeden Jahres auf insgesamt 12 Tage festgelegt. Buchungen, die dazu führen, dass diese 12 Tage überschritten werden, werden ohne weitere Ankündigung storniert.
  9. Durch die Buchung schließt die Nutzerin einen Fernabsatzvertrag mit der Anbieterin entsprechend § 312b, 312, und 312d BGB ab. Es gelten die entsprechenden Belehrungen zur Definition, den Informationspflichten und zum Widerruf.

§ 4 Benutzungsregeln

  1. Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe für den Gegenstand verantwortlich. Es ist der Nutzerin untersagt, das Lastenrad Dritten zu überlassen.
  2. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lastenrades.
  3. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Gegenstandes sind vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte der Gegenstand einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Lastenrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Auch kleinere Mängel wie z. B. Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich mitzuteilen.
  4. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Lastenrad ausschließlich sachgemäß gem. Gebrauchsanleitung zu gebrauchen und die geltenden Straßenverkehrsregeln gem. StVO zu beachten.
  5. Die Nutzerin ist verpflichtet, sich beim Transport von Gegenständen und Kinder von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen. Der Transport von Jugendlichen, Erwachsenen und Nutztieren ist nicht gestattet.
  6. Das Lastenrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
  7. Die Nutzerin ist verpflichtet, dass das Lastenrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BnnGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
  8. Das Lastenrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe zugehörigen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern; d.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Es wird empfohlen, dass Lastenrad stets an einen überdachten und sicheren Ort gegen einfache Wegnahme abzustellen.
  9. Einen Diebstahl des Lastenrads während der Anmietung ist unverzüglich der Anbeiterin sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden.
  10. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
  11. Es ist der Nutzerin untersagt, die Transportvorrichtungen des Lastenrads unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die jeweils zulässige Last zu überschreiten oder erwachsene Personen zu transportieren. Die jeweils zulässige Last bzw. einen zulässigen Transport von Kindern hat die Nutzerin den Hinweisen zu den Lastenrädern auf der Homepage der Anbieterin zu entnehmen.
  12. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten und sonstige Eingriffe an dem Lastenrad vorzunehmen
  13. Es ist der Nutzerin untersagt, das Lastenrad gewerblich und auf Kosten Dritter zu nutzen.
  14. Es ist der Nutzerin untersagt, leicht entzündliche, giftige oder sonst gefährliche Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen übersteigen, zu transportieren.
  15. Es ist der Nutzerin untersagt, das Lastenrad zu nutzen, wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, welche die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.
  16. Fahrten ins Ausland, sowie Teilnahme mit dem Lastenrad an Radrennveranstaltungen, sind nicht gestattet.
  17. Das Lastenrad ist zum Ende der gebuchten Zeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Lastenrad innerhalb des Buchungszeitraums in einem sauberen und betriebsbereiten Zustand (vollständig geladener Akku und angemessen aufgepumpte Reifen) zur Abholstation zurückgebracht wird. Falls keine ordnungsgemäße Rückgabe erfolgt, behält sich die Entleiherin vor, die Kaution einzubehalten.
  18. Die Nutzerin hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass durch das Fahrrad andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In jedem Falle ist je nach Lastenradtyp der Ständer des Fahrrades zu verwenden oder die Feststellbremse zu fixieren. Insbesondere das Anlehnen an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterlassen. Das Fahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden an Bäumen, Verkehrsampeln, Parkuhren und Parkscheinautomaten, auf Gehwegen so, dass eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt, vor, an und auf Feuerwehranfahrtszonen, im Abstand kleiner 30 Meter zu Flussufern und sonstigen Gewässern.
  19. Stellt die Nutzerin das Lastenrad nicht regelgerecht ab oder entfernt er sich vom Lastenrad ohne es ordnungsgemäß zu verschließen oder ist der Rückgabevorgang nicht sachgemäß abgeschlossen, ist die Nutzerin für alle Kosten und Schäden, die der Anbieterin aus diesem Zuwiderhandlungen entstehen, verantwortlich und haftbar.

§ 5 Haftung

  1. Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Lastenrades ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB).
  2. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Lastenrades, die nicht durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Sache herbeigeführt wurden, insbesondere für Beschädigungen, den Verlust bzw. Untergang des gesamten Lastenrades bzw. einzelner Teile. Dies gilt nicht, wenn die Nutzerin die Veränderung bzw. Verschlechterung nicht zu vertreten hat.
  3. Die Anbieterin haftet, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Lastenrad trotz Buchung nicht, nur verspätet und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung steht, sowie für Schäden am Transportgut.
  4. Die Nutzerin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Lastenräder kein Vollkaskoschutz und keine eigene Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Die Nutzerin ist daher ausschließlich durch eine eventuell von ihm abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert.

§ 6 Unfälle

  1. Bei Unfällen, an denen außer dem Entleiher euch Eigentum Dritter oder Dritte beteiligt sind, ist die Nutzerin verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch die Anbieterin zu verständigen. Die Nutzerin ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Die Nutzerin darf bei einem Unfall keine Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben.
  2. Widrigenfalls haftet die Nutzerin für den auf Seiten der Anbieterin entstehenden Schaden.

§ 7 Kontakt

  1. Sollte es etwas geben, von dem Du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass es die Anbieterin des Lastenrades wissen sollte (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, tolle Fotos von der Nutzung, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreib uns bitte eine E-Mail unter lara@ratingen-nachhaltig.de. Wir sind sehr daran interessiert, dazuzulernen und dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.

Ein letzter Hinweis

Da das Projekt ehrenamtlich geführt wird und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.



Gebrauchsanleitung

für die freien LaRa Lastenräder unter https://lara.ratingen-nachhaltig.de

Du bist als Fahrer:in verantwortlich für die Sicherheit und eventuelle Schäden. Fahre vorsichtig und kontrolliere das Lastenrad vor Fahrtantritt auf Mängel.

Schließe es immer an einen festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl, Fahrradständer, stabilen Metallzaun etc.) und entnehme den Akku.

Bring das Lastenrad bei einem Schaden bitte sofort zur Ausleihstation zurück und berichte dem dortigen Team davon. Wir haben keine Transportmöglichkeit. Sollte das Rad nicht mehr zu bewegen sein, musst du dich um einen Transport zur Ausleihstation oder direkt zur Radstation am S-Bahnhof Ratingen-Ost kümmern.

Beachte bitte auch die Nutzungsbedingungen.

 

Tipps für die erste Fahrt:

  • Bevor Du das Lastenrad das erste Mal fährst, übe erst einmal vorsichtig 10 Minuten auf einer wenig befahrenen Straße.
  • Vor allem das Lenken ist bei Lastenrädern gewöhnungsbedürftig. Schaue nicht auf das Vorderrad, sondern dahin, wo Du hinfährst.
  • Lastenräder benötigen einen deutlich größeren Wendekreis und sind nicht so agil wie normale Fahrräder. Beachte dies stets bei der Fahrt.
  • Wähle eher eine größere Übersetzung (höherer Gang), dann fährst du ruhiger.
  • Bedenke immer, dass Lastenräder bei voller Beladung einen etwas längeren Bremsweg haben können. Fahre also nicht zu schnell.
  • Unsere Lastenräder mögen es gemütlich. Fahre eher langsam als schnell – dann hast Du das Rad besser unter Kontrolle. Fahr passiv und vorsichtig.
  • Fahre niemals einen Bordstein rauf oder runter. Die Räder von Lastenrädern halten zwar viel Gewicht aus, sind aber sehr empfindlich, wenn man damit irgendwo dran stößt.
  • Vermeide Straßen mit Straßenbahnschienen. Mit den Rädern gerätst Du schnell in eine Schiene. Plane deine Route vorher sorgfältig. Lieber ein paar Meter Umweg als eine teure Reparatur.
  • Unsere Lastenräder sind für Transporte von Kindern und kleineren Gegenstände ausgelegt. Behandle die Boxen und Sitzen vorsichtig, damit möglichst viele Nutzer:innen die Lastenräder lange nutzen können.
  • Nutze bei Regen die Regenplane, damit die Boxen und Sitze möglichst wenig Nässe abbekommen.